Überspannungsschutzpflicht

Überspannungsschutz ist Pflicht!

Ende der Übergangsfrist

Achtung: Am 14.12.2018 ist die Übergangsfrist für die DIN VDE 0100-443/-534 abgelaufen.

Damit ist Überspannungsschutz nun im privaten Wohnungsbau und im kleinen Gewerbebau grundsätzlich Pflicht.

Alle Anlagen, die vor der Veröffentlichung der beiden Normen, also am 01.10.2016, geplant aber noch nicht fertiggestellt wurden, müssen nun an diese Normen angepasst, ggf. nachgerüstet werden.

Auch in bestehenden Gebäuden, wo die Elektroinstallation modernisiert wird.

Die seit Oktober 2016 gültigen Neuauflagen

der DIN VDE 0100-443 und -534 regeln die Notwendigkeit und Umsetzung von Überspannungsschutzmaßnahmen.
Seit dem Auslaufen der Übergangsfrist am 14.12.2018 sind die Anforderungen der Normen endgültig umzusetzen.

Überspannungen sind Spannungserhöhungen mit einer Zeitdauer unter einer tausendstel Sekunde, resultierend aus direkten, nahen und fernen Blitzeinschlägen. Sie liegen oftmals ein Vielfaches über der zulässigen Betriebsspannung von elektrischen und elektronischen Geräten und können diese sowie die zugehörige Elektroinstallation vorschädigen oder gar zerstören.
Heutzutage sind viele hochwertige, sensible elektronische Geräte im Einsatz, wie beispielsweise TV- und Hifi-Geräte, Personal- und Tabletcomputer, Haushaltsgeräte (Waschmaschine etc.). Auch die vielen empfindlichen Systeme des Smart Home finden mehr und mehr Einzug in unsere Wohnhäuser.
Durch Überspannungen können all diese Systeme und Geräte beschädigt werden. In schlimmen Fällen sogar so stark, dass die Geräte nicht mehr einsatzfähig sind und komplett ersetzt werden müssen. In solchen Fällen kann der Schaden schnell mehrere tausend Euro kosten.